Liebe Eltern,

wie Sie vermutlich bereits mitbekommen haben, gibt es eine Änderung bzgl. der Masken- und Testpflicht, u.a. auch in Schulen.

Maskenpflicht in den Schulen
Die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen ist ab dem 02.April aufgehoben.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt den Schüler:innen und den Erwachsenen die Entscheidung überlassen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Schulische Testungen
Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, werden die schulischen Testungen in allen Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt.

Das anlasslose Testen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Herzliche Grüße
A. Lüttmann & T. Stoffels

Änderung der Masken- und Testpflicht